Einwegverpackungen und Behälter, die PFAs enthalten, sind nicht mehr als kompostierbar anerkannt. Die strategische Vision von BIOPAP® ist in dieser Entscheidung bestätig worden: nie fluorierte Komponenten zu verwenden.

Verpackungen und Einwegprodukte, die PFAs enthalten, können nicht mehr als kompostierbar nach EN 13432 zertifiziert werden.

Wachsende Bedenken hinsichtlich Gesundheit und Bodenkontamination haben verschiedene Zertifizierungsorganisationen für Kompostierbarkeit dazu veranlasst, Einwegverpackungen und Produkte, die PFAs enthalten, zu verbieten.

Der Aufruf war in den USA bereits ab 2020 aktiv, als der BPI die Akzeptanzkriterien von Verpackungen und kompostierbaren Produkten einschränkte, indem PFAs in  der Zusammensetzung dieser Produkte eliminiert hat.

https://bpiworld.org/Fluorinated-Chemicals

Auch in Europa haben Organisationen wie TÜV Österreich (OK Compost Industrial und OK Compost Home, Seeding), Compostable CIC, European Bioplastics das gleiche Kriterium übernommen.

Ab 1.1.2022 lautet Absatz 8.1.4 über die chemischen Eigenschaften der Produkte des Zertifizierungssystems OK Compost Industrial und OK Compost Home auf der Grundlage der Norm EN 13432:

Gemäß EN 13432 darf die Gesamtfluorkonzentration des Produkts 100 ppm nicht überschreiten. Um die Verwendung von perfluorierten oder fluorierten Chemikalien weiter einzuschränken, muss jeder Antragsteller eine Selbsterklärung unterzeichnen, dass seinem Produkt kein PFAS (wie von der OECD definiert, siehe §12.4.) zugesetzt wird.

https://www.tuv-at.be/fileadmin/user_upload/docs/download-documents/CS/CS-OK01-EN_OK_compost_INDUSTRIAL.pdf  

Die Definition und Identifizierung von PFAs wurde von der OECD festgestellt:

https://www.oecd.org/officialdocuments/publicdisplaydocumentpdf/?cote=ENV/CBC/MONO(2021)25&docLanguage=En

Zusammenfassend müssen alle Zertifikatsinhaber und Neuantragsteller eine Selbsterklärung ablegen, daß in dem Produkt oder während des Herstellungsprozesses kein PFAS-Stoff absichtlich zugesetzt wurde. Diese Selbsterklärung muss bis spätestens 01.07.2022 eingereicht werden.

Andernfalls ruht die Gültigkeit der Zertifizierung bis zur Ausstellung der Erklärung. Bei Fehlen der Voraussetzungen erlischt die Zertifizierung oder kann nicht verlängert werden.

Um eine weitere Kontamination des Bodens zu vermeiden, müssen PFA-haltige Produkte nicht mehr in die Nassfraktion geworfen und gesammelt werden. Bereits vor über 18 Jahren verzichten wir in der Entwicklungsphase bewusst auf fluorierte Zusatzstoffe für die Herstellung unserer Behälter. Eine weitere Garantie für die Wahl von BIOPAP® siegelbaren Lebensmittelbehältern.

Auch die innovativen kompostierbaren BIOPAP®-Teller – die wir für Schulen und die professionelle Gastronomie konzipiert haben, sind seit immer frei von PFAs: damit  wird die Einhaltung des Standards garantiert  sowie eine sichere Verwendung und Entsorgung ohne Kontaminationsrisiko für Land und Wasser im Qualitätskompost garantiert.

Noch ein Grund, BIOPAP® Menue-Schalen und Teller aus nachwachsenden und nicht intensiven Rohstoffen mit einer vollständig europäischen Lieferkette und Produktion in Italien zu wählen.

Mit der Wiedereröffnung der Schulen wurden bei Catering-Aktivitäten und Herbstfesten, denken Sie daran nur kompostierbaren Schalen und Behältern mit entsprechenden Zertifizierungen zu wählen.

BIOPAP® biologisch abbaubares und kompostierbares Geschirr, die sichere und leistungsstarke Wahl. Die Garantie für ein einzigartiges Erlebnis, das seine Wurzeln in über 18 Jahren rein italienischer Entwicklung und Produktion hat, die ausschließlich der Kompostierung gewidmet sind.